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Zielsetzung

Der erste Schritt zur Erstellung eines Lernplans zur Examensvorbereitung besteht darin sich ein Ziel zu setzen:

Das Ziel

  1. Warum will ich ein gutes Examen schreiben?

  2. Welche Note will ich erreichen?

  • als Ausgangspunkt dienen die Noten in den bisherigen Scheinen. Bin ich damit
    zufrieden?

  • Wenn ja –> kann ich diese Noten im Examen halten?

  • wenn nein –> um wieviele Punkte will ich mich steigern? Umso mehr Punkte
    du dich steigern musst, umso mehr Zeit und Energie musst du aufwenden.

  • Wie viel Zeit und Energie bin ich bereit dafür zu
    investieren?

3. Was erwartet mich im Examen?

im 1. Staatsexamen:
  • 6 Klausuren: davon 3 im Zivilrecht (wobei die dritte zumeist aus dem
    Handels-/Gesellschafts- oder Arbeitsrecht besteht), 2 im ÖffR und 1 im
    Strafrecht.
im 2. Staatsexamen:

8 Klausuren: davon 4 im Zivilrecht (wobei die vierte zumeist aus dem
Handels-/Gesellschafts- oder Arbeitsrecht besteht), 2 im Strafrecht und 2 im
Öffentlichen Recht.

Der Weg

  • Diese Verteilung gibt auch die Bedeutung für die Examensvorbereitung vor. Es macht wenig Sinn ein Drittel der Lernzeit für Strafrecht aufzuwenden, wenn diese Klausur nur 1/6 zählt.

  • Zudem wird der Weg durch den persönlichen “Lernstand” bestimmt. In welchen Rechtsgebieten bist du fit? In welchen sind dir bisher nur Grundzüge bekannt? Welche Rechtsgebiete hast du bisher gänzlich vernachlässigt (dazu zählen oft Polizeirecht, Kommunalrecht, ZPO, Familien- und Erbrecht, StPO)?

Aus den Antworten auf diese Fragen kannst du dein "Examenshaus". Deinen persönlichen Lernplan für die Examensvorbereitung entwerfen. 


JuraCoach wird dich dabei unterstützen.

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und fülle anschließend diesen Fragebogen aus: 1. Staatsexamen | 2. Staatsexamen

Das Examenshaus
Der ideale Examenslernplan für das 1. Staatsexamen dürfte so aussehen.: 
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Die Größe der Säulen drückt den Zeitaufwand aus, den du für die einzelnen Rechtsgebiete aufwenden solltest.   
Sie wird  

(1) von der Relevanz in der Examensprüfung 
(2) von deinen Vorkenntnissen 
beeinflusst.


zu (1): In den meisten Bundesländern werden drei Klausuren im Zivilrecht, zwei im Öffentlichen Recht und eine Klausur im Strafrecht geschrieben. Du solltest daher grundsätzlich die Hälfte deiner Lernzeit zur Vorbereitung auf das Zivilrecht, 1/3 deiner Lernzeit zur Vorbereitung auf das Öffentliche Recht und 1/6 deiner Zeit für die Vorbereitung auf die Klausur im Strafrecht aufwenden. 

zu (2): Dies gilt jedoch nur, wenn deine Vorkenntnisse in den Rechtsgebieten vergleichbar sind. Hast du etwa bereits einen universitären Schwerpunkt im Zivilrecht absolviert und in ÖffR bisher immer auf Lücke gesetzt, solltest du die Größe der Säulen entsprechend modifizieren.

Wie du aus diesen Vorgaben deinen persönlichen Zeit- und Lernplan entwickelst, zeigt JuraCoach dir. 

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